Nutzung einer Wohnung in der Genossenschaft Lübsche Höfe eG wie geht das?

Wie bereits hervorgehoben, wurden die Wohnungen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung des Landes Schleswig-Holstein finanziert. Der Vergabe von Wohnungen erfolgt vor diesem Hintergrund nach zahlreichen formellen Kriterien, aber auch nach den Kriterien eines genossenschaftlich orientierten Wohnprojektes

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zunächst eine Reihe von Informationen benötigen, um Ihre Bewerbung bearbeiten zu können. Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen zum Datenschutz.

Die Anmietung einer Wohnung bei einer Genossenschaft wird als Wohnungsvergabe zur Nutzung bezeichnet. Demzufolge sprechen wir im Folgenden immer von Nutzung, Nutzungsvertrag und Nutzer*innen. Ein Nutzungsverhältnis wird nach gleichen inhaltlichen Bedingungen des Mietrechts abgewickelt. Um eine Wohnung nutzen zu können müssen Sie Mitglied der Genossenschaft werden.

Für die Wohnungsvergabe müssen Sie die Kriterien der sozialen Wohnraumförderung des Landes Schleswig-Holstein erfüllen. Das heißt, zunächst müssen Sie klären, ob Sie einen Anspruch auf sozial geförderten Wohnraum haben. Bitte  wenden Sie dafür an die zuständige Verwaltung Ihres derzeitigen Wohnortes oder an das Amt für Soziale Dienste im Verwaltungszentrum der Stadt Lübeck.

Es gibt abgestufte Ansprüche auf sozial geförderten Wohnraum.

Die Förderung des Landes Schleswig- Holstein für genossenschaftliche Wohnprojekte definiert Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen als Fördervoraussetzungen. Es kann drei unterschiedliche Nutzungsverhältnisse geben. A.-C. sowie unter besonderen Umständen eine freie Vergabe. D.

A.

Ein aktuell gültiger Wohnberechtigungsschein gemäß §8 SHWoFG in Verbindung mit 7§§ und 9 SHWoFG-DVO( Wohnflächenbegrenzung). Das monatliche Nutzungsentgelt. (Nettokaltmiete) beträgt z.Zt. 6,35 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Zurzeit sind alle dementsprechenden Wohnungen leider vermietet.
Zusätzlich ist eine Beteiligung am Eigenkapital der Genossenschaft (Genossenschaftsanteile) in Höhe von 300,–€ pro Quadratmeter Wohnfläche zwingend notwendig. .

B.

Ein aktuell gültiger Wohnberechtigungsschein gemäß § 8 SHWoFG in Verbindung mit §§ 7 und 9 SHWoFG-DV0 (sogenannte Überschreiterschein bis max. 20%, keine Wohnflächenbegrenzung) . Das monatliche Nutzungsentgelt (Nettokaltmiete) beträgt z.Zt. 8,18 pro Quadratmeter Wohnfläche.
Zusätzlich ist eine Beteiligung am Eigenkapital der Genossenschaft (Genossenschaftsanteile) in Höhe von 300,–€ pro Quadratmeter Wohnfläche zwingend notwendig.

C.

Ein aktuell gültiger Wohnberechtigungsschein gemäß § 8 SHWoFG in Verbindung mit §§ 7 und 9 SHWoFG-DV0 (sogenannte Überschreiterschein bis max. 40%, keine Wohnflächenbegrenzung ). Das monatliche Nutzungsentgelt (Nettokaltmiete) beträgt z.Zt. 8.18 Euro pro Quadratmeter.
Zusätzlich ist eine Beteiligung am Eigenkapital der Genossenschaft (Genossenschaftsanteile) in Höhe von 300,–€ pro Quadratmeter Wohnfläche zwingend notwendig.

D.

Frei finanzierte Mietwohnungen (auf Nachfrage)
Diese Wohnungen unterliegen keiner Bindung. Die Miethöhe wird ca. 10.86 € pro Quadratmeter Wohnfläche betragen.
Zusätzlich ist eine Beteiligung am Eigenkapital der Genossenschaft (Genossenschaftsanteile) in Höhe von 300,–€ pro Quadratmeter Wohnfläche zwingend notwendig.

Eintrittsgeld

Beim Eintrittsgeld handelt es sich um einen Pflichtanteil in Höhe von 250,–€, der nicht erstattet wird, wenn das Mitglied die Genossenschaft verlässt. Das Eintrittsgeld begründet die Mitgliedschaft in der Genossenschaft, unabhängig von einer bestimmten Wohnung.

Nebenkosten

Die Gebäude sind energieeffizient gebaut. Die Nebenkosten für die Wärme fallen gering aus. Für die weiteren individuellen Verbräuche sowie für die Verwaltung der Gebäude fallen weitere Kosten an.

Wenn ich wieder aussteigen will, …

… bekomme ich meine Genossenschaftsanteile wieder!
Entweder direkt als Übertragung der Genossenschaftsanteile auf die nachfolgenden Nutzerinnen oder nach einer Kündigungsfrist von 2 Jahren nach dem Ausscheiden.

Genossenschaftsanteile finanzieren:

Die KfW – Bank bietet auch die Finanzierung von Genossenschaftsanteilen zu einem relativ günstigen Zinssatz an. Informationen gibt es über den Vorstand.

Wann muss das erste Geld gezahlt werden?!

… bei Eintritt. Ein Eintrittsgeld (250 €) und ein erster Geschäftsanteil (100 €). Die weiteren Einlagen (300,–€/qm Wohnfläche) sind dann vor Abschluss eines Nutzungsvertrages fällig.

Warum sollte ich jetzt schon Mitglied der Genossenschaft werden?!

Nachbarschaftliche Wohnprojekte leben davon, dass sie sich an den Bedürfnissen Ihrer BewohnerInnen orientieren. Das bedingt, dass hin und wieder Wohnungen frei werden und zur Neuvermietung anstehen

Mitglieder, deren Wunsch nach einer Wohnung wir auf unserer Warteliste vermerkt haben, werden frühzeitig über verfügbare Wohnungen informiert.

Auch Mitglieder, die noch keine unserer Wohnungen nutzen, können sich in den Gestaltungprozess und damit frühzeitig in die Gemeinschaft einbringen.

Anmeldung