Belegungsplan: bitte hier anklicken!

Die Gästewohnung wird in erster Linie von wohnenden Mitgliedern der Wohnungsgenossenschaft Lübsche Höfe eG genutzt, da die Genossenschaftswohnungen aufgrund ihrer geringen Größe keinen Raum für eine Gästeunterbringung bieten.

In der weiteren Rangfolge sollten weitere Genossenschaftsmitglieder sowie im Projekt wohnende Mieterinnen die Gästewohnung nutzen können.

Sollte darüber hinaus eine Nachfrage bestehen, ist es auch möglich die Wohnung an „weitere Personen“ zu vermieten. Dieses kann lediglich im Rahmen einer vollständigen Verantwortungsübernahme durch Personen aus den oben genannten Personenkreisen erfolgen. Diese Vertrauensperson hat für die Abwicklung der Vermietung vollumfänglich zu sorgen. Zurzeit haben wir die Wohnung an eine geflüchtete Person zur übergangsweisen Nutzung vergeben.

Nutzung-GZ_Gäste_03-2019