Wohnungs-Genossenschaft als Unternehmensform
Der Zusammenschluss in eine Genossenschaft bietet sich besonders an, wenn verschiedene – natürliche und juristische- Personen ein gemeinsames Ziel verfolgen und sich für die Umsetzung ihres Ziels enger vernetzen wollen.
Ein zentrales Ziel der Wohngenossenschaft Lübsche Höfe eG ist es, den Mitgliedern dauerhaft bezahlbare Wohnung zur Verfügung zu stellen.
Mitgliedschaft, Organe, Rechte und Pflichten, Finanzierung einer Genossenschaft
Ein wesentlicher Unterschied der Genossenschaft zu anderen Rechtsformen liegt im sogenannten Identitätsprinzip. Demnach sind die Mitglieder der Genossenschaft gleichzeitig Entscheidungsträger, Geschäftspartner und Kapitalgeber. Sie haben eine starke Bindung zum Unternehmen.
Mitbestimmung – gleiches Recht für alle
Genossenschaften liegt eine demokratische Unternehmensverfassung zu Grunde. Das heißt: Jedes Mitglied hat grundsätzlich eine Stimme – unabhängig von der Höhe der finanziellen Beteiligung- und damit das gleiche Gewicht bei Entscheidungen. Einzelinteressen können deshalb nicht dominieren.
Die Förderung der Mitglieder steht im Mittelpunkt
Gemeinschaften dienen ihren Mitgliedern dazu, das gemeinsame Ziel zu verfolgen. Dabei kann es sich um ein wirtschaftliches, soziales (z.B. nachbarschaftliches Wohnen, Einbindung ins Quartier) oder kulturelles Ziel handeln. Die Genossenschaft fördert ihre Mitglieder, weil sie Leistungen anbieten kann, die das einzelne Mitglied alleine nicht oder nur unter großem Aufwand erbringen kann – zum Beispiel die Förderung des bezahlbaren Wohnraums.
Förderauftrag
Oberstes Ziel der Genossenschaft, das auch gesetzlich verankert ist, ist die Förderung der Mitglieder. Die Genossenschaft erfüllt diesen Förderauftrag, wenn sie eine Leistung für die Mitglieder erwirtschaftet und das eigene Unternehmen absichert, um langfristig förderfähig zu bleiben. Die Förderung kann einen ökonomischen, sozialen oder kulturellen Zweck haben.
Genossenschaftsanteile bilden das Eigenkapital
Jedes Mitglied leistet beim Eintritt einen finanziellen Beitrag, in dem es Genossenschaftsanteile. erwirbt. Die Höhe eines Geschäftsanteiles wird von den Mitgliedern gemeinsam festgelegt. Die Höhe des Geschäftsanteils orientiert sich am Kapitalbedarf der Genossenschaft und ist für jedes Mitglied gleich. Sie ist abhängig von der Größe der zu nutzenden Wohnung.
Geschäftsanteil
Die Geschäftsanteile sind der Satzung festgelegte Beiträge, durch die angegeben wird, mit welcher Einlage – also welchem Beitrag pro Geschäftsanteil- sich ein Mitglied an der Genossenschaft beteiligen kann.
Die Organe (Gremien der Genossenschaft) mit ihren Rechten und Pflichten
Die Genossenschaft besteht aus drei Organen: der Generalversammlung, dem Vorstand sowie dem Aufsichtsrat. Die aus allen Mitgliedern bestehende Generalversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Vorstand, der aus mindestens zwei natürlichen Personen besteht. Der Vorstand führt das operative Geschäft eigenverantwortlich und gemäß der Zielsetzung des Unternehmens.
Der Aufsichtsrat ist das Beratungs- und Überwachungsorgan der Genossenschaft und vertritt die Interessen der Genossenschaft gegenüber dem Vorstand. Auch die Zusammensetzung des Aufsichtsrates, dem mindestens zwei natürliche Personen angehören, wird durch die Generalversammlung bestimmt. Er prüft den vorgelegten Jahresabschluss und informiert die Mitglieder über die Angelegenheiten und Entwicklungen der Genossenschaft.